Gezielte Fördermaßnahmen
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich an alle Personen, insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW, deren zu versteuernden Jahreseinkommen nicht mehr als 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) bzw. nicht mehr als 80.000 Euro (gemeinsam veranlagt) beträgt. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), max. 500 EUR.
Das Programm unterstützt Betriebe bei der Besetzung offener Ausbildungsstellen sowie ausbildungsinteressierte Jugendliche bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.
• TEP
Das Landesprogramm TEP unterstütz Menschen mit Familienverantwortung vor allem junge Mütter und Väter, bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit.
• Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es, ungelerntes oder wieder ungelerntes Personal während der Beschäftigung zu Fachkräften umzuschulen oder qualifizierte Fachkräfte weiterzubilden. Denn, Umschulungen, Teilqualifizierungen und Externenprüfungen sind förderfähig, ebenso Qualifizierungen, die den Erhalt des Arbeitsplatzes gewährleisten.
Ansprechpartnerinnen im gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Herne sind:
Dr. Kathrin Kelzenberg, kathrin.kelzenberg@arbeitsagentur.de, 02323/595-105
Jasmin Düker, jasmin.dueker@arbeitsagentur.de, 02323/595-117
• Inqa
Das Bundesprogramm unterstützt KMU bei der digitalen Transformation und begleitet mit agilen Methoden die notwendigen Veränderungsprozesse.