Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.

Anfang Dezember 2020 haben alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de erhalten, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel bis zum 31.12.2020 steuerwirksam zurückzuzahlen.

Wer sich nach Ablauf des Steuerjahres 2020 für diese Option entschieden hat, erhält auch weiterhin mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie auf das Rückmelde-Formular.

Die Zusendung der Dokumente zur vorgezogenen freiwilligen Rückmeldung können alle Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger zusätzlich auch noch nachträglich über die E-Mailadresse Soforthilfe-Rueckmeldung@mwide.nrw.de beantragen, solange das Rückmelde-Formular noch nicht abgesendet wurde.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen, bis sie eine weitere Mail erhalten

Übersicht Rückmeldeverfahren

FAQs zum Rückmeldeverfahren

Bei Fragen zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 steht Ihnen die telefonische Hotline zur Verfügung: 0211-7956 4995