NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“

Um die lebendige und vielfältige Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens zu sichern und kreative Potenziale freizusetzen, stellt das Land NRW angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise insgesamt 185 Millionen Euro bereit. Das Kulturstärkungspaket besteht aus zwei Bausteinen: Einem großangelegten Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro sowie einem Stärkungsfonds für Kultureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen. Die Mittel sind Teil des umfassenden Konjunkturpakets des Landes. Inklusive des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“ und den weiteren zuvor ergriffenen Maßnahmen belaufen sich die zusätzlichen Mittel des Landes zur Unterstützung der Kultur während der Corona-Pandemie auf mehr als 200 Millionen Euro. Das entspricht fast 75 Prozent des Kulturetats 2020 von 274 Millionen Euro.

Auf geht’s!“ – Stipendienpogramm für freischaffende Künstler/innen

Mit einem Stipendienprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren.
Ausgeschrieben sind bis zu 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem einschlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen.
Förderfähig sind

  • künstlerische Projekte aller Sparten, die mit Unterstützung des Stipendiums realisiert werden sollen,
  • die Entwicklung und Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstproduktion und -vermittlung z.B. Online-Formate, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc.,
  • Recherchearbeiten für künftige Projekte.

Mehr zum Stipendienprogramm:
https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm

Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen

Während das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ vor allem die privatwirtschaftlich tätigen Kulturstätten aller Sparten in den Blick nimmt, konzentriert sich der Kulturstärkungsfonds des Landes auf die maßgeblich vom Land oder den Kommunen getragenen, kulturell bedeutsamen Einrichtungen sowie auf freie gemeinnützige Initiativen. Die Mittel unterstützen Einrichtungen, die wegen Corona-bedingter Einschränkungen keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaften können und sich daher in einer finanziell angespannten und den Weiterbetrieb gefährdenden Situation befinden.

Anpassung in den regulären Förderverfahren

Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen.

Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist war der 31. Mai 2020.

Hier geht des direkt zum Antragsformular:
https://soforthilfe-corona.nrw.de

Förderlinie „Digitale Performance“

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie erweitert das NRW Kultursekretariat seine Förderlinie „Digitale Performance“ um Online-Formate: Ab sofort werden auch theatrale Performances im Netz gefördert. Künstler*innen und Kulturschaffende können jetzt finanzielle Mittel nicht nur für Projekte beantragen, die digitale Narrative und Technologie verbinden – sondern auch für solche, die ausschließlich im Internet stattfinden sollen. Außerdem ist eine Ausschreibung von Fördermitteln für Konzepte zu Online-Performances in Planung.
https://www.nrw-kultur.de/de/programme/digitale_performance/news/foerderlinie_digitale_performance_erweitert/#/

Förderprogramm des Bundes „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN“

Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN soll die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter vorangebracht werden. Kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kultureinrichtungen und Projektträger werden bei der Entwicklung digitaler Angebote unterstützt. Insgesamt elf Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung, davon 10 Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR, das der Bund Anfang Juli im Zuge der Corona-Krise aufgelegt hat, und eine Million Euro von der Kulturstiftung der Länder. Ziel ist es, den Aufbau digitaler Infrastrukturen in Kunst und Kultur zu beschleunigen, um die Vielfalt und Sichtbarkeit kultureller Angebote gerade auch in und nach der Krise zu erhöhen.

Das Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen und Projektträger konkret bei der Anschaffung der notwendigen Technik zur Produktion digitaler Formate. Darüber hinaus werden Projekte zum Wissenstransfer und zur Vernetzung der Einrichtungen gefördert ebenso wie die Verbreitung der entstandenen Produktionen im Internet und in Sozialen Medien. Die geförderten Einrichtungen können hierfür auch externe Dienstleister mit der Produktion oder Umsetzung ihrer Projekte beauftragen. Zudem sollen mithilfe des Förderprogramms neue Beratungs-, Schulungs- und Weiterbildungsangebote entwickelt oder vermittelt werden.
Eine Bewerbung ist ab dem 15. September 2020 möglich.
https://www.kulturgemeinschaften.de/

Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“

Wegen der Corona-Pandemie öffnen Museen und Kultureinrichtungen in ganz Deutschland erst langsam wieder. Voraussetzungen für ihre Wiedereröffnung sind geeignete Schutzmaßnahmen für Besucher und Personal sowie eine gute Besuchersteuerung. Kleinere und mittlere Einrichtungen werden dabei durch das neue Bundesprogramm „Neustart“ unterstützt. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
https://www.soziokultur.de/pressemitteilung-zum-investitionsprogramm-neustart-sofortprogramm-fuer-corona-bedingte-investitionen-in-kultureinrichtungen/

Das Programm „TakeThat“ im Rahmen von „Neustart“ umfasst künstlerische Projekte, strukturbildende Maßnahmen sowie Vorhaben zur Publikumsentwicklung, zu Kooperationen und zum Wissenstransfer. Freie Ensembles, Einzelkünstlerinnen und -künstler, Produktionsstätten und -büros, Netzwerke und Festivals aus allen Sparten der Freien Darstellenden Künste können ab sofort in fünf verschiedenen Fördermodulen Mittel beantragen, um ihren Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen.

Ausgearbeitet wurde das Programm zusammen mit dem Fonds Darstellende Künste e.V. Zusätzlich bietet der Fonds auch Beratung zur Antragsstellung an. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Zudem müssen sie seit mindestens zwei Jahren professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sein und ihren Sitz in Deutschland haben.

Die Antragsunterlagen und Fördergrundsätze stehen bereit unter
http://www.fonds-daku.de/takethat/

Für Galerien werden aus dem Programm 16 Millionen Euro bereitgestellt. Diese können ab sofort Fördermittel des Bundes für Ausstellungen und digitale Vermittlungsprojekte im Bereich der zeitgenössischen Kunst beantragen, die im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2021 stattfinden. Antragsberechtigt sind hauptberuflich geführte Galerien mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen und regelmäßig Ausstellungen durchführen. Galerien können jeweils zwischen 5.000 bis 35.000 Euro beantragen, der Eigenanteil beträgt dabei zehn Prozent.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bund-unterstuetzt-galerien-mit-16-millionen-euro-kulturstaatsministerin-gruetters-ein-zeichen-setzen-fuer-die-scouts-und-ihre-talente–1791690

Anträge können vom 1. bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt werden. Ende November entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Vergabe der Förderungen.
https://www.kunstfonds.de/

Honorarzahlungen für Engagements

Die Bundesregierung ermöglicht ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Sie sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-ermoeglicht-ausfallhonorare-in-der-corona-krise-gruetters-alle-moeglichkeiten-ausschoepfen–1749266

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler 250 Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen, damit diese zumindest einen finanziellen Spielraum für das Nötigste haben.
https://www.gvl.de/

Informationen und ein entsprechendes Formular finden sich auf der Website der GVL. Anträge werden ausschließlich per Mail entgegengenommen:
coronahilfe@gvl.de.

GEMA-Ausschüttung / Soforthilfe

Mitglieder der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), also in erster Linie Texter, Komponisten oder Performer, können eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen beantragen. Dabei ist es auch möglich, jetzt noch der GEMA beizutreten, wenn man noch kein Mitglied ist.

Die Anträge können online gestellt werden.
https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/

Mit dem “Corona-Hilfsfonds” bietet die GEMA dieser Gruppe zudem bis zu 5000 Euro Soforthilfe an.