Das Arbeitsministerium des Bundes hat ein Gesetz zur Lockerung der Zugangsbeschränkungen für Hartz IV in der Krise beschlossen. Das Sozialschutz-Paket erleichtert den Zugang für den Bezug von Grundsicherung. Dieser erleichterte Zugang zu Leistungen der Grundsicherung ist bis zum 31. März 2021 zunächst verlängert.

Die Regelungen kommen vor allem Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind sowie Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen zugute.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Grundsicherung/grundsicherung.html

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