Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

KfW-Kreditprogramme

Die KfW hat die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Sie verbessert die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie die Zugangsbedingungen und Konditionen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

KfW-Schnellkredit für KMU

Mit dem KfW-Schnellkreditprogramm der Bundesregierung sollen Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, Kredite möglichst schnell und unkompliziert erhalten.

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro

Der Schnellkredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragt werden. Er wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Der Staat übernimmt bis zu einer gewissen Kreditsumme das volle Risiko für das Darlehen.

Das Wichtigste:

  • Unternehmen haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
  • Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit, davon können 2 Jahre tilgungsfrei sein
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank

Die Kredite können jederzeit in einen anderen und zinsgünstigen KfW-Kredit umgewandelt werden, etwa wenn weitere von der Hausbank benötigte Unterlagen eingereicht wurden. Vorfälligkeitszinsen werden dadurch nicht fällig.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken oder Sparkassen und nicht durch online-basierte Formulare, die der Antragsteller selbst ausfüllt. Im Internet kursierende Seiten zur Online-Beantragung sind nicht seriös, warnt die KfW.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Ab dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen. Die Eckpunkte im Detail finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201106-kfw-sonderprogramm-wird-verlaengert-und-erweitert-kfw-schnellkredit-nun-auch-fuer-kleinstunternehmen.html

Weitere KfW-Kreditprogramme

Kreditprogramme für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

  • KfW-Unternehmerkredit
  • KfW-Kredit für Wachstum

Kreditprogramm für junge Unternehmen:

  • ERP-Gründerkredit

Das KfW-Sonderprogramm gilt seit dem 23. März 2020 und verbessert die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen), bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kfw-sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile

Immer aktuelle Informationen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

NRW.BANK-Kreditprogramme

Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW.Bank  Unternehmer zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Sie hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html

Bürgschaften

Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.

Ihre Bürgschaftsbank NRW:
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch folgende Bürgschaftsbanken besichert werden:

Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.

Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.