Das Beratungsprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde angepasst (zunächst bis 31. Dezember 2020). Sie erhalten 100 Prozent der Kosten einer Unternehmensberatung, die Sie beauftragen, erstattet. Es gelten folgende Sonderregelungen:

  • Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
  • Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
  • Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.

Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bafa.de

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