Arbeitgeber und Selbstständige können nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer*innen wegen einer behördlich angeordneten Schließung von Schulen oder Betreuungseinrichtungen für Kinder bzw. für Menschen mit einer Behinderung entstanden sind.

Wie läuft die Antragstellung ab?

  • Arbeitnehmer*innen erhalten die Entschädigung von ihren Arbeitgebern als Lohnfortzahlung.
  • Arbeitgeber können sich die Entschädigung anschließend über einen Antrag erstatten lassen. Es können Anträge für mehrere Arbeitnehmer*innen gemeinsam gestellt werden.
  • Selbstständige können den Antrag selbst stellen.

Weitere FAQ: https://www.corona-infektionsschutzgesetz-nrw.lwl.org/de/kinderbetreuung/

Den Online-Antrag kann hier gestellt werden:
https://ifsg-online.de/antrag-schliessung-schulen-und-betreuungseinrichtungen.html

Telefonische Auskünfte dazu unter Tel. 0800 9336397